Dienstag, 07. 12. 2010
Bis zum 31.03.2011 haben Unternehmen des Güterkraftverkehrs noch Zeit, ihre Anträge auf Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einzureichen. Gefördert werden u.a. Anschaffungen von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug, z.B. Rückfahrkameras, Achslastmessgeräte, Dachplanenhubvorrichtungen, oder Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen wie Scheinwerfer, Schlussleuchten, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer und abnehmbare Absturzsicherungen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen, Schneeketten und Winterreifen.
Des Weiteren sind auch Ladungssicherungsmittel von SpanSet förderfähig, wie z.B. Zurrwinden, Zurrgurte, Ankerschienen, TruXafe Sperr- und Ladebalken, Zurrpunkte (fest oder beweglich), Anti-Rutschmatten SpanSet-Grip (RH-Matten), Staupolster Airflex Paper und Airflex Poly sowie Netze.
Was sonst noch alles gefördert wird, wer Fördermittel beantragen kann und wie hoch die Zuwendungen sind erfahren Sie beim Bundesamt für Güterverkehr unter www.bag.bund.de (Suchbegriff "De-Minimis" eingeben). Hier finden Sie auch das Antragsformular.
